TARIFE
Classic
ArbeitspreisPlus
ArbeitspreisClassic
ArbeitspreisClassic Umland
ArbeitspreisClassic Umland
ArbeitspreisClassic
ArbeitspreisClassic
ArbeitspreisErsatzversorgung
Arbeitspreis- Verbrauch über 100.000 kWh
- Grundpreis pro Monat 8,88 €
- Kündigungsfrist 1. Monat
- Stand/gültig: 1. Januar 2026
Ersatzversorgung
Arbeitspreis- Verbrauch über 10.000 bis 100.000 kWh
- Grundpreis pro Monat 8,88 €
- Kündigungsfrist 1. Monat
- Stand/gültig: 1. Januar 2026
Ersatzversorgung
Arbeitspreis- Verbrauch bis 4.401 bis 10.000 kWh
- Grundpreis pro Monat 5,05 €
- Kündigungsfrist 1. Monat
- Stand/gültig: 1. Januar 2026
Ersatzversorgung
Arbeitspreis- Verbrauch bis 4.400 kWh
- Grundpreis pro Monat 3,47 €
- Kündigungsfrist 1. Monat
- Stand/gültig: 1. Januar 2026
Classic Umland
ArbeitspreisClassic Umland
ArbeitspreisPlus
ArbeitspreisClassic
ArbeitspreisClassic
ArbeitspreisClassic
ArbeitspreisClassic
ArbeitspreisMehrpreis intelligenter Zähler
Umland- G 2,5 – G 6 pro Monat 2,17 €
- G 10 – 25 pro Monat 5,43 €
- G 40 – G 100 pro Monat 30,90 €
Messpreis Classic Umland
- G2,5 – G6 – 3,63 Euro/Monat
- G10 – G25 – 5,66 Euro/Monat
- G40 – G100 – 28,00 Euro/Monat
Der Nettoarbeitspreis enthält das Entgelt für die Energielieferung, die vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Netzentgelte, die Entgelte für Messdienstleistung, Messung und Netzabrechnung sowie die gültige Energiesteuer, den CO2-Preis, die Bilanzierungs – und Konvertierungsumlage sowie die Konzessionsabgabe auf Erdgas.
Der Jahresbrennwert errechnet sich aus den Monatsbrennwerten des Abrechnungszeitraumes.
Die Gasspeicherumlage wird in der jeweilig gültigen Höhe zzgl. zum Arbeitspreis berechnet.
- Konzessionsabgabe bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Gemeinden: 0,51 Cent/kWh
- Konzessionsabgabe bei sonstige Tariflieferungen in Gemeinden: 0,22 Cent/kWh
- Konzessionsabgabe bei Sondervertragskunden: 0,03 Cent/kWh
Erdgassteuer: 0,55 Cent/kWh
„Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
CO2-Preis: 1,179 Cent/kWh (bis 31.12.2025 – 0,998 Cent/kWh)
