VOLLGASZuhause und im Auto
An unseren zwei Erdgastankstellen in Neustrelitz und Neubrandenburg zapfen Sie
Treibstoff für Ihr Fahrzeug. Das Auftanken des Autos ist genauso schnell und
einfach wie mit Benzin, Diesel oder Autogas.
Tankstelle Neustrelitz
Woldegker Chaussee 4
Tankstelle Neubrandenburg
Ihlenfelder Straße 138
Ihre Störungsmeldung
Telefonische Störungsannahme (24 h)
+49 3981 4740
Direkte Störungsmeldung
Vor Ort
Kundenzentren
Strelitzer Straße 27 oder
Wilhelm-Stolte-Straße 90
17235 Neustrelitz
Öffnungszeiten
| Montag | 9 – 12 Uhr, 13 – 16 Uhr |
| Dienstag | 9 – 12 Uhr, 13 – 18 Uhr |
| Mittwoch | 9 – 12 Uhr |
| Donnerstag* | 9 – 12 Uhr, 13 – 16 Uhr |
| Freitag | 9 – 12 Uhr |
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Steuern und Abgaben 2026
- Erdgassteuer* z.Zt. 0,55 Cent/kWh
- Umsatzsteuer z.Zt. 19 %
- Umlage Regelenergie z.Zt. 0,000 Cent/kWh
- Konvertierungsumlage z.Zt. 0,018 Cent/kWh
- Konzessionsabgabe laut Konzessionsvertrag der Gemeinde z.Zt. 0,03 Cent/kWh
- Gasspeicherumlage 0,000 Cent/kWh
- CO2-Preis z.Zt. 1,179 Cent/kWh
Der Jahresbrennwert errechnet sich aus den Monatsbrennwerten des Abrechnungszeitraumes. Der Bruttopreis ergibt sich aus dem Nettopreis zzgl. gesetzlich festgelegter Umsatzsteuer.
Erdgassteuer: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Steuern und Abgaben 2025
- Erdgassteuer* z.Zt. 0,55 Cent/kWh
- Umsatzsteuer z.Zt. 19 %
- Umlage Regelenergie z.Zt. 0,000 Cent/kWh
- Konvertierungsumlage z.Zt. 0,000 Cent/kWh
- Konzessionsabgabe laut Konzessionsvertrag der Gemeinde z.Zt. 0,03 Cent/kWh
- Gasspeicherumlage 0,289 Cent/kWh
- CO2-Preis z.Zt. 0,998 Cent/kWh
Der Jahresbrennwert errechnet sich aus den Monatsbrennwerten des Abrechnungszeitraumes. Der Bruttopreis ergibt sich aus dem Nettopreis zzgl. gesetzlich festgelegter Umsatzsteuer.
Erdgassteuer: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“


